Was ist das?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Gründe für Ihren Kirchenaustritt heute für Sie keinen Bestand mehr haben und Sie immer noch an Gott, wie ihn die Bibel bezeugt, glauben, dann sollten Sie Ihre Wiederaufnahme in die Kirche beantragen. Denn die grundlegende Zusage Gottes aus Ihrer Taufe bleibt auch nach dem Kirchenaustritt bestehen: "Sie gehören Gott." und "Gottes Familie" ist nun einmal die Gemeinde. Die Wiederaufnahme wird vor oder während eines Gottesdienstes (in der Regel ein Abendmahlsgottesdienst) unter Gebet und Lesung aus der Bibel vollzogen.

Was muss ich tun?

Richten Sie einen formlosen Antrag an den Kirchenvorstand der Gemeinde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Hilfreich ist es, Ihre Gründe für Ihren Austritt und für Ihren Wunsch wiedereinzutreten kurz zu benennen. Alles, was Sie in diesem Zusammenhang dem Kirchenvorstand schreiben oder sagen, unterliegt der Schweigepflicht, so dass Sie sicher sein können, dass von Ihren Begründungen nichts an die Öffentlichkeit dringt. Der Kirchenvorstand wird dann über Ihren Antrag beraten und den zuständigen Pfarrer beauftragen, ein Gespräch mit Ihnen zu führen. In diesem Gespräch erfahren Sie dann auch genaueres über die kleine "Zeremonie" der Wiederaufnahme.

Hinweise

Keine Sorge, Sie müssen nicht rückwirkend Kirchensteuer nachzahlen. Nach Ihrer Wiederaufnahme haben Sie wieder alle Rechte (Teilnahme am Abendmahl, Taufe von Kindern, sie können Pate werden, getraut werden, Kirchvorsteher wählen und als Kirchvorsteher kandidieren, ...) aber auch alle Pflichten (Kirchensteuer zahlen, christliche Erziehung der Kinder, christlicher Lebenswandel).