Was ist das?

Jesus Christus hat der Kirche den Auftrag gegeben, Menschen zu taufen, die an ihn glauben und zur Kirche gehören möchten. Deshalb ist die Taufe eine Art Aufnahmeritual - sie ist Aufnahme in die Familie Gottes. Mit der Taufe beginnt ein neues Leben, das Leben mit Gott. Durch die Taufe nimmt Gott uns als seine Töchter und Söhne an. Wer getauft ist, darf sich deshalb Kind Gottes nennen. Weil die Taufe wie ein Geburtstag ist, gibt es auch ein Geschenk von Gott: Er schenkt uns seinen Heiligen Geist - seine Kraft zum Leben und Glauben. Die Taufe verbindet uns auch untereinander mit den anderen Christen. Deshalb gehört jeder Getaufte zur Kirche. Die Taufe wird bei uns mit drei Händen voll Wasser vollzogen. Das Wasser, mit dem wir taufen, ist sowohl Zeichen des Lebens als auch Zeichen des Todes. Denn ohne Wasser gibt es kein Leben, aber im Wasser kann ein Mensch auch ertrinken. So soll im Wasser der Taufe der "alte Mensch" mit allem, was uns von Gott trennt, untergehen und aus dem Wasser der Taufe soll der "neue Mensch" auferstehen, der mit Jesus Christus lebt. Die Taufe ist in unserer Kirche ein "Sakrament". Das bedeutet, die Taufe ist für uns grundlegend und "lebensrettend". Das Markusevangelium hat uns folgende Worte von Jesus zur Taufe übermittelt:
"Wer zum Glauben kommt und sich taufen lässt, wird gerettet. Wer nicht glaubt, den wird Gott verurteilen."
(Gute Nachricht nach Markus Kapitel 16, Vers 16)

Was muss ich tun?

Wohnen Sie in unserer Kirchgemeinde Pobershau und wollen Sie die Taufe für Ihr Kind,dann melden Sie bitte im Pfarramt.
Wohnen Sie im Bereich einer anderen Kirchgemeinde, nehmen Sie bitte mit Ihrer Ortsgemeinde Kontakt auf. In unserer Landeskirche werden die Kinder vorzugsweise schon im Säuglingsalter getauft, aber auch jedes andere Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr kann auf Wunsch der Eltern getauft werden. Wenigstens ein Elternteil muss der evangelischen Kirche angehören. Sie müssen zwei oder drei, höchstens aber sechs, Paten bestimmen. Die Paten müssen einer der Kirchen angehören, die der “Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" angeschlossen sind. Dabei soll mindestens die Hälfte der Paten evangelisch sein. Wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und wollen Sie die Taufe für sich selber, dann setzten Sie sich bitte mit dem Pfarrer in Verbindung. Wenn Sie anschließend an einem Kurs zu den wichtigsten Fragen des christlichen Glaubens teilgenommen haben und sie sich für ein Leben als Christ entscheiden wollen, steht Ihrer Taufe nichts mehr im Wege. Wohnen Sie im Bereich einer anderen Kirchgemeinde, nehmen Sie bitte mit Ihrer Ortsgemeinde Kontakt auf.

Hinweise

Aus der Taufe ergeben sich für Sie Rechte und Pflichten gegenüber Ihrer Kirche:

  1. Als getauftes Mitglied der Kirche haben Sie das Recht auf Gottesdienstbesuch, auf seelsorgerliche Begleitung und christliche Bestattung. Weitere Rechte für Christen, die als Erwachsene getauft sind, finden Sie unter "Konfirmation".
  2. Als getauftes Mitglied der Kirche haben Sie die Pflicht ab vollendetem 16. Lebensjahr auch die finanziellen Lasten der Kirche durch Kirchensteuer bzw. Kirchgeld mitzutragen (siehe "Kirchensteuer").